Pastoralrat

Bei einer Pfarreiengemeinschaft hat als zusätzliches, übergeordnetes Gremium der Pastoralrat die Pfarreien als Ganzes im Blick, die der Pfarreiengemeinschaft angehören. Ein Pastoralrat muss in jeder Pfarreiengemeinschaft errichtet werden. Im Pastoralrat vertreten sind: der Pfarrer, die hauptamtlichen pastoralen Mitarbeiter, die jeweiligen Pfarrgemeinderatsvorsitzenden plus ein weiteres Pfarrgemeinderatsmitglied, ein Vertreter der Kirchenverwaltungen und dazu berufene Mitglieder.
Der Pastoralrat kümmert sich um die seelsorglichen Belange aller beteiligten Pfarreien in ihrer Gesamtheit. Fruchtbar werden kann die Arbeit von Pfarrgemeinderat und Pastoralrat nur, wenn zwischen diesen Gremien ein guter Austausch und Transparenz bestehen.

Vorstand:
Tobias Seyfried, Pfarrer
Sabine Alber (St. Gregor d. G.), 1. Vorsitzende
Monika Kern (St. Verena), 2. Vorsitzende
Sabrina Mittermüller (St. Vitus), Schriftführerin

Gewählte Mitglieder:
Petra Lipp (St. Gregor d. G.)
Christine Ott (St. Vitus)
Theresia Tausend (St. Laurentius)
Michaela Rosenberger (St. Laurentius)
Eva Stobbe (St. Stephan)
Irmi Lotter (St. Stephan)
Anna-Lena Königbauer (St. Verena)

Geborene Mitglieder:
Martin Liebau, Gemeindereferent

Berufene Mitglieder:
Josef Lechner (St. Gregor d. G.), Vertreter der Kirchenverwaltungen
???, Vertreter der Mitarbeiter/-innen

 

Zu den wesentlichen Aufgaben des Pastoralrats gehören:

  • das Besprechen und Regeln aller Angelegenheiten, die die Mitgliederpfarreien in ihrer Gesamtheit betreffen; dabei ist darauf zu achten, dass das jeweilige pfarrliche Leben vor Ort mit seinem eigenen Charakter wertgeschätzt und gewahrt wird. Gleichzeitig sollen auch die Chancen gesehen werden, die die Gemeinschaft mit den anderen Pfarrgemeinden mit sich bringt.
  • ein Abstimmen der Feier der Liturgien und Gottesdienstzeiten – auch in ihrer Vielfältigkeit, von besonderen Andachten angefangen, bis hin zu Wallfahrten oder Prozessionen.
  • das Setzen von Schwerpunkten – in der Seelsorge, bei der Glaubensvermittlung und in der Sorge um den Nächsten.
  • die Koordinierung der Sakramentenvorbereitung für Ehe, Taufe, Erstkommunion und Firmung.
    das gemeinsame Planen von Angeboten zur religiösen Fortbildung wie Bibelkreise, Glaubensseminare oder Einkehrtage.
  • dafür zu sorgen, dass Laien in ihrem ehrenamtlichen Dienst befähigt, weitergebildet und begleitet werden.

 

Pastoral- und Pfarrgemeinderat können gut miteinander arbeiten, wenn:

  • sie einander zeitnah über die Themen, die alle Pfarrgemeinden betreffen oder interessieren könnten, in Kenntnis setzen.
  • im Pastoralrat immer ein Tagesordnungspunkt für die Berichte aus den jeweiligen Pfarrgemeinden vorgesehen ist.
  • auf der Tagesordnung im Pfarrgemeinderat immer ein „Bericht aus dem Pastoralrat“ steht.
  • im Laufe einer Pfarrgemeinderatssitzung stets berücksichtigt wird, was von den besprochenen Themen auch in den Pastoralrat eingebracht werden sollte.
  • im Pastoralrat deutlich formuliert wird, was davon als Information oder zum Mitüberlegen in die Pfarrgemeinderäte vor Ort getragen werden soll.
  • die Protokolle aus den jeweiligen Gremien zeitnah vorliegen.